Fels Beratung

Nina Fels

Vormundschaft

Durch das Gericht kann festgestellt werden, dass Eltern im Moment nicht in der Lage sind, die Interessen ihrer Kinder ausreichend zu vertreten. (Sorgerecht) §1626-1698b BGB. Als Folge wird den Eltern oder einem Elternteilt das vollständige Sorgerecht oder Teile des Sorgerechts durch das Gericht entzogen. Dann wird ein Vormund oder eine Vormündin bestellt. Diese übernimmt dann in allen Fragen, die das Sorgerecht betreffen diese Aufgabe im Zusammenspiel mit den Eltern oder eines Elternteils, wenn dies möglich ist.

Die Entscheidungen sind zum Wohl des Kindes zu treffen. Ein Vormund regelt auch, meist gemeinsam mit dem Jugendamt, die Umgänge zu dem Kind.

Eine Vormundschaft wird regelmäßig durch das Gericht überprüft und wenn sich die Erziehungsfähigkeit der Eltern gefestigt hat, kann eine Vormundschaft auch rückgängig gemacht werden.