Fels Beratung

Nina Fels

Verfahrensbeistand

Durch das Familiengericht wird ein zertifizierter Verfahrensbeistand gemäß § 158 FamFG bestellt, um betroffene Kinder und Jugendliche in Sorge-, Umgangs- und Unterbringungssachen zu vertreten.

Dies gilt zum Beispiel in Scheidungsverfahren, wenn die Eltern sich nicht einig sind und eine Entscheidung durch das Familiengericht anstrengen. Oder es darum geht, dass Maßnahmen für das minderjährige Kind getroffen werden sollen, die in dessen Freiheitsrechte eingreifen. Oder in Verfahren, in denen z.B. das Jugendamt eine Sorgerechtsentscheidung anstrebt.

Dabei spielen der Wille und die Wünsche des Kindes eine große, übergeordnete Rolle und sind unter Berücksichtigung des Kindeswohls durch den Verfahrensbeistand vor Gericht zu vertreten. Der Wille der Eltern ist hier nicht maßgeblich.